Am See is schee!!
Minigolf Meersburg
Erlebe Minigolf in Meersburg – direkt am wunderschönen Bodensee!
Entdecke den Spaß und die Herausforderungen auf unserem Minigolfplatz! Perfekt für ein aufregendes Abenteuer mit Freunden oder Familie. Tauche ein in eine bunte Welt aus kreativ gestalteten Bahnen und erlebe unvergessliche Momente. Wer holt sich den Sieg? Jetzt ausprobieren und Spaß haben!
Aktuelle News
Die 50. Meersburger Minigolf Stadtmeisterschaft
Samstag 19.9. ab 10Uhr bis Sonntag 20.9. 14Uhr
Mitmachen kann und darf jeder, der Spaß am Minigolf hat. Wir haben wieder zahlreiche Preise und Gutscheine bekommen, die unter den Teilnehmern verteilt werden.
Es wird 3 Kategorien geben:
Kategorie I:
Für alle Spieler mit eigenen Schlägern und/oder Bällen
Kategorie II:
Für alle Spieler mit Stadtschläger und Stadtball
Kategorie III:
Für alle Kinder zwischen 3 und 15 Jahren
Kommt vorbei und macht mit oder schaut gespannt zu!
Alle Teilnehmer dürfen an den Parkplätzen der Uferpromenade kostenfrei parken. Der Parkzettel kann am Minigolf abgeholt werden.
Alle weiteren Infos findet Ihr auf der Homepage oder hier auf Instagram.
#meersburg #minigolfmeersburg #minigolf
A. Pollpeter
„Mit jedem Schlag näher am Ziel – Minigolf in Meersburg ist der perfekte Mix aus Spielspaß, Bodenseebrise und guter Laune!“
Unsere Öffnungszeiten
aktuelle Sommeröffnungszeiten:
täglich ab 10 Uhr
Sommer-Saison:
15. März bis Oktober
Hinweis: Bei schlechtem Wetter bleibt der Platz geschlossen.
Impressum
Gaumenfreu(n)de GmbH Minigolf Meersburg
Uferpromenade 8
88709 Meersburg
Handelsregister: 709543
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Vertreten durch:
Georg Mack
Kontakt
Telefon: +49 (0) 7532 8081793
E-Mail: post@minigolf-meersburg.de
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: e-recht24.de

