Ziel
Ballwahl / Schlag
Schlagbereitschaft
Ball im Spiel
Punkte
Spielreihenfolge
Abschlag / Ablegen
Hindernisse
Ziel
Ende des Spiels
Lauf des Balls
Betreten der Bahn
Die für den Bereich des DMV erstellte deutsche Fassung der „worldwide international sport rules“ (Abschnitt 2.3. des WMF-Regelwerkes):
Alle Personenbezeichnungen (Spieler, Betreuer usw.) in diesen Regeln sind geschlechtsneutral gemeint und beinhalten sowohl
die weibliche als auch die männliche Form, soweit nicht ausdrücklich eine geschlechtsspezifische Unterscheidung aufgeführt ist.
1. Allgemeines
Minigolf wird mit Ball und Schläger auf einer Minigolfanlage gespielt. Zweck des Spiels ist es, den Ball mit möglichst
wenigen Schlägen vom Abschlagfeld in das festgelegte Ziel zu bringen.
Diese Regeln sind für alle weltweit organisierten Turniere (international und national) verbindlich.
Alle Anhänge sind Bestandteil dieser Regeln.
2. Sportanlage / Bahnen
(1) Die Minigolfanlage besteht aus 18 eindeutig abgegrenzten Bahnen, die nummeriert sind und den Normungsbestimmungen ihres Systems entsprechen müssen.
(2) Eine für Turniere zugelassene Bahn umfasst:
das eigentliche Spielfeld,
die Bahnbegrenzung (in der Regel Banden),
das markierte Abschlagfeld,
ein oder mehrere Hindernisse (optional),
die Grenzlinie (optional) in roter Farbe,
Hilfslinien (optional) gepunktet in schwarzer Farbe,
Ablegemarkierungen (optional für MOS) in schwarzer Farbe,
das Ziel (das Loch oder ein anderes bahnen-spezifisch definiertes Ziel),
weitere system-spezifische Teile und/oder Markierungen.
(3) Die Maßangaben für das Spielfeld sind in den system-spezifischen Normungsbestimmungen festgelegt.
(4) Ist die Bahnbegrenzung nicht durch Banden festgelegt, ist sie in anderer Weise zu markieren. Bahnbegrenzungen müssen klar erkennbar sein, um ein regelkonformes Spiel zu ermöglichen.
(5) Jede Bahn muss ein markiertes Abschlagfeld aufweisen. Die Markierungen müssen innerhalb einer Anlage oder für ein
System genormt sein.
(6) Hindernisse müssen in Aufbau und Gestaltung funktional sein. Sie sind ihrem sportlichen Zweck entsprechend ortsfest
aufzustellen. Bewegliche Teile, über oder durch die der vorgeschriebene Weg des Balles führt, sind nicht zulässig. Die
Lage von nicht fest montierten Hindernissen ist zu markieren. Jeglicher Zierrat darf den funktionellen Wert nicht beeinträchtigen. Jedes Hindernis muss sich von den anderen der gleichen Anlage unterscheiden, und zwar nicht nur äußerlich, sondern auch aus spieltechnischer Sicht. Ein zu berechnendes Spiel muss möglich sein.
(7) Die Grenzlinie markiert, wie weit der Ball vom Abschlagfeld mindestens gebracht werden muss, um im Spiel zu bleiben.
Erstreckt sich das erste Hindernis über die gesamte Breite des Spielfeldes, entspricht die Grenzlinie dem hinteren Rand
der Hindernislinie. Die Grenzlinie muss mit dem Ende des Hindernisses identisch sein. Bahnen, die nur vom Abschlagfeld gespielt werden können, haben keine Grenzlinie.
(8) Die Hilfslinie markiert das Ende eines Hindernisses nach der Grenzlinie. Sie legt die Richtung fest, in die der Ball abgelegt werden darf.
(9) Die Abstandsmaße für Markierungen schließen die Markierung selbst mit ein.
(10) Wo ein Ablegen eines im Spiel befindlichen Balles zulässig ist, müssen Markierungen vorhanden sein (optional für MOS). Die Markierung gibt an, wieweit der Ball unter Beachtung der allgemeinen Ablegeregeln abgelegt werden darf.
(11) Der Durchmesser eines Ziels (sofern es ein Loch ist) darf nicht größer als 120 mm sein. Die Größe anderer Ziele als Löcher ist in den systemspezifischen Normungsbestimmungen festgelegt.
(12) Markierungen müssen den Normungsbestimmungen entsprechend angebracht sein.
(13) Für die genormten Systeme Beton, Miniaturgolf und Filzgolf muss für jede Bahn eine exakte Zeichnung mit erklärenden
Beschreibungen vorliegen. Die Normungsbestimmungen müssen sich eindeutig aus diesen Zeichnungen ergeben. Für
jeden Teil einer Bahn müssen Normungsbestimmungen und sofern erforderlich Konstruktionsangaben vorhanden sein.
Die Normungsbestimmungen, einschließlich der Zeichnungen, für die verschiedenen von der WMF zugelassenen Systeme, sind jeweils in einem Anhang zusammengefasst, die Bestandteile dieser Regeln sind.
(14) Eine Anlage kann für internationale und nationale Turniere genutzt werden, wenn sie von der WMF hierfür zugelassen
ist. Die Zertifizierungsbestimmungen für Turnieranlagen sind in einem Anhang zusammengefasst, der Bestandteil dieser
Regeln ist.
(15) Es ist nicht erlaubt, irgendwelche Veränderungen an den Bahnen vorzunehmen (z.B. Löcher bohren). Ebenso ist es
Spielern oder Betreuern nicht erlaubt, vor oder während eines Turniers irgendwelche Markierungen mit Schreibgeräten,
Schlägern oder anderen Objekten auf oder neben den Bahnen anzubringen.
Die Anbringung kleiner Papieroder Plastikringe (um den Ball vor dem Schlag am Wegrollen zu hindern) ist innerhalb
des Abschlagfeldes und in den Ablegebereichen erlaubt.
3.Schläger
(1) Minigolf- und Golfschläger („Putter“) können verwendet werden. Andere Golfschläger sind nur erlaubt, soweit es in den
system-spezifischen Regeln festgelegt ist.
(2) Der Schläger darf keine Zieleinrichtungen haben. Kerben und Linien auf dem Schlägerkopf sind erlaubt.
(3) Die Größe der Schlagfläche darf 40 cm² nicht übersteigen.
4. Ball
(1) Alle Minigolf- und Golfbälle aus jedwedem Material sind zulässig.
(2) Der Durchmesser des Balles muss zwischen 37,0 mm und 43,0 mm betragen. Die Bälle dürfen nicht höher als 85 cm
springen, wenn sie bei 25° C aus einer Höhe von 1 m auf Beton fallengelassen werden.
(3) Bei Turnieren dürfen nur Bälle verwendet werden, die gemäß den Lizenzierungsbestimmungen für Bälle zugelassen
sind.
(4) Die Lizenzierungsbestimmungen für Bälle sind in einer Ordnung zusammengefasst.
5. Sportkleidung
(1) Mannschaftseinheitliche Sportkleidung oberhalb der Gürtellinie und Sportschuhe sind vorgeschrieben. Die Zugehörigkeit
zu einem Minigolfverein oder –verband muss auf der Kleidung erkennbar sein. (Ausnahme: Schlechtwetterkleidung)
(2) Während der offiziellen Eröffnung und während der Siegerehrung (auf der Anlage) muss ein einheitliches Erscheinungsbild innerhalb einer Mannschaft gewährleistet sein. (Ausnahme: Schlechtwetterkleidung)
(3) Den WMF-Aktivmitgliedern ist es freigestellt, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs eigene Bestimmungen zu erlassen.
6. Werbung
(1) Während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes ist Werbung auf der Sportkleidung (Trikots, Hemden, Trainingsanzüge, Pullover oder ähnliches) und auf Balltaschen/-koffern unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Auf der Seite der Sportkleidung (Brust, Rücken, Arm), auf dem die Zugehörigkeit zu einem Minigolfverein oder –
verband erkennbar ist, ist keine Werbung erlaubt.
Tabak, Alkoholund jede anstößige Werbung ist unter allen Umständen verboten.
(2) Werbung ist nur erlaubt, sofern sie mannschaftseinheitlich getragen wird.
(3) Startnummernwerbung fällt nicht unter diese Bestimmungen. Die Spieler/innen sind verpflichtet, Startnummern mit Werbung zu tragen, wenn der Veranstalter diesem zugestimmt hat.
7. Ballwahl
(1) Ein Spieler muss jede Bahn mit dem Ball beenden, mit dem er die Bahn begonnen hat. Das Ausleihen von Bällen ist
erlaubt, sofern das Turnier hierdurch nicht gestört wird.
(2) Ein Ball, der beim Spielen so stark beschädigt wird, dass er nach Ansicht eines Schiedsrichters nicht weitergespielt
werden kann, oder der an einer Bahn verloren geht (und nicht innerhalb von 5 Minuten wieder gefunden wird), kann
durch einen anderen Ball ersetzt werden. Der nächste Schlag ist vom letzten Ruhepunkt des verlorenen oder beschädigten Balles auszuführen.
8. Schlag / Ball im Spiel
(1) Ein im Spiel befindlicher Ball darf nur durch einen Schlag mit dem Schläger fortbewegt werden. Er darf nur von einem
Ruhepunkt gespielt werden und darf vom Schläger nur in dem Moment des Schlages berührt werden. (Ausnahme: Zurechtlegen des Balles im Abschlagfeld)
(2) Zur Vorbereitung eines Schlages ist der Ball vom Spieler oder Betreuer mit der Hand oder dem Schläger auf die Spielfläche zu legen. Das Ablegen des Balles innerhalb des Spielfeldes ist nur mit der Hand erlaubt. Der Ball muss jederzeit
sichtbar sein.
(3) Vor jedem Schlag ist mit dem in beiden Händen gehaltenen Schläger Schlagstellung einzunehmen.
(4) Ein Schlag ist ausgeführt, wenn ein in Schlagbereitschaft befindlicher Spieler den Ball mit dem Schläger berührt und ihn
damit in Bewegung versetzt. Ein unabsichtliches Berühren des Balles ohne klar erkennbare Schlagbereitschaft zählt
nicht als Schlag. Schlagbereitschaft des Spielers ist zu unterstellen, wenn er nach Ausrichten des Schlägers diesen vom
Ball wegführt. Jedes nachfolgende Hin- und Herbewegen des Schlägers gilt als Schlagbereitschaft. In Bewegung versetzen bedeutet, dass der Ball seinen Ruhepunkt verlässt. Ausnahmen dieser Regel sind in den system-spezifischen
Normungsbestimmungen für bestimmte Bahnen festgelegt.
(5) Wenn ein Spieler Schlagstellung einnimmt, müssen sich alle anderen Personen so weit von der Bahn und dem Spieler
entfernen, dass dieser nicht gestört werden kann. Sofern möglich, haben sie einen Abstand von mindestens 1 m einzuhalten.
(6) Während des Bespielens einer Bahn darf diese einschließlich der Banden nur vom jeweiligen Spieler im Rahmen des
Erlaubten betreten oder berührt werden. Das Spielfeld darf nicht betreten werden, so lange sich der im Spiel befindliche
Ball bewegt. Im Übrigen darf das Spielfeld betreten werden, soweit es zugelassen ist, jedoch nur zur Durchführung eines Schlages.
(7) Die Verwendung von Balltaschen oder anderen Gegenständen als Zielhilfe ist strikt verboten, ebenso jede Art von Zielhilfe durch Betreuer oder andere Personen, sobald der Spieler Schlagstellung einnimmt. Soweit möglich, müssen alle
Gegenstände und Personen einen Abstand von mindestens 1 m zur Bahn haben.
(8) Am Beginn jeder Bahn ist der Ball vom Abschlagfeld zu spielen. Dies gilt ebenso, wenn der Ball die Grenzlinie nicht
ordnungsgemäß passiert hat. Die Grenzlinie ist ordnungsgemäß passiert, wenn der Ball mit seinem Auflagepunkt die
Grenzlinie passiert hat. Ist eine Bahn nur vom Abschlagfeld spielbar, muss jeder Schlag von dort ausgeführt werden. In
allen anderen Fällen muss der Ball von dort weitergespielt werden, wo er zur Ruhe gekommen ist, mit folgenden Ausnahmen:
Verlässt der Ball das Spielfeld, nachdem er die Grenzlinie ordnungsgemäß passiert hat, ist er unter Beachtung der
Ablegeregeln dort einzusetzen, wo er das Spielfeld verlassen hat.
Passiert der Ball ein zweites oder weiteres Hindernis nicht auf dem vorgeschriebenen Weg (z.B. durch Überspringen), ist er hinter dem letzten Hindernis, das er ordnungsgemäß passiert hat, einzusetzen.
Kommt ein Ball an einem Hindernis zur Ruhe, nachdem er es passiert hat, kann er nur mit der Hand abgelegt werden, und zwar rechtwinklig zum Hindernis bis zu 30 cm (Beton, Miniaturgolf und MOS) oder 50 cm (Filzgolf) vom
Hindernis entfernt in Richtung des Ziels.
Kommt ein Ball an einem Hindernis zur Ruhe, ohne es passiert zu haben, kann er nur mit der Hand abgelegt werden, und zwar rechtwinklig zum Hindernis bis zu 20 cm (Miniaturgolf) oder 30 cm (MOS) oder 50 cm (Filzgolf) vom
Hindernis entfernt in Richtung des Abschlagfeldes.
Kommt ein Ball nahe einer Bahnbegrenzung (innerhalb der entsprechenden Ablegelinie) zur Ruhe, kann er nur mit
der Hand abgelegt werden, und zwar rechtwinklig zur Bahnbegrenzung bis zu 20 cm von ihr entfernt.
Kommt ein Ball an einer Bande und gleichzeitig an einem Hindernis zur Ruhe, gilt als Ablegebereich ein Rechteck
(siehe Zeichnung).
Läuft ein Ball in Richtung Abschlagfeld über die Grenzlinie zurück, ist er unverzüglich anzuhalten. Das Spiel wird
unter Beachtung der Ablegeregeln von dem Punkt fortgesetzt, wo er beim Zurücklaufen die Grenzlinie passiert hat.
(9) Wird der Ball bis zur Ablegemarkierung abgelegt, muss er diese mit seinem Auflagepunkt berühren.
(10) Die Position eines abgelegten Balls darf vor dem Schlag nicht noch einmal verändert werden.
(11) Der Schlag ist zu wiederholen, wenn er nicht ordnungsgemäß aus dem Abschlagfeld erfolgt ist, der Ball unvorschriftsmäßig abgelegt oder zweimal abgelegt wurde. Der unvorschriftsmäßig ausgeführte Schlag zählt.
(12) Hindernisse müssen auf dem vorgeschriebenen Weg überwunden werden.
(13) Ein Ball gilt als eingelocht, wenn er so im Ziel zur Ruhe gekommen ist, dass er es aus eigener Kraft nicht mehr verlassen kann. Der Ball darf mit der Hand oder dem Saugnapf am Schläger aus dem Ziel genommen werden.
(14) Wird der Ball aufgenommen, um ihn zu reinigen, ist seine Position zuvor zu markieren. Sobald der im Spiel befindliche
Ball die Grenzlinie ordnungsgemäß passiert hat, sind ein Wärmen oder Kühlen oder jede andere Maßnahme zur Änderung der Balleigenschaften nicht mehr erlaubt.
(15) Jeder Spieler ist für die Sauberkeit der Spielfläche zuständig. Es ist erlaubt, Schmutz von der Spielfläche zu entfernen,
auch während sich der im Spiel befindliche Ball noch bewegt.
(16) Der Lauf eines im Spiel befindlichen Balles darf nach dem Schlag weder vom Spieler noch einer anderen Person absichtlich beeinflusst werden. Die Position einer Windabschirmung darf während des Laufes des im Spiel befindlichen
Balles nicht verändert werden.
(17) Wird der Lauf eines im Spiel befindlichen Balles durch äußere Einwirkung beeinflusst (kein Witterungseinfluss), kann ein
Schiedsrichter (auf Antrag) eine Schlagwiederholung festlegen, wobei der Spieler hierdurch weder einen Vornoch einen Nachteil erlangen darf.
(18) Wird ein Ball durch äußere Einflüsse (z.B. Wind) wieder in Bewegung gesetzt, nachdem er zuvor zur Ruhe gekommen
war, muss er dorthin zurückgelegt werden, wo er zunächst zur Ruhe gekommen ist.
(19) Während eines Turniers sind Probeschläge (mit Ausnahme erlaubter Probeschläge zu Beginn einer Runde) und Proberollen von Bällen auf der Bahn streng verboten.
(20) Ein Spieler ist darauf aufmerksam zu machen, wenn er in einer Weise spielen möchte, die einen Verstoß gegen die
Regeln bedeuten würde (z.B. falsche Position des Balles oder Schlägers usw.).
9. Ergebnisermittlung
(1) Jeder Schlag zählt als Punkt. Erreicht der Ball mit 6 Schlägen nicht das Ziel, ist ein weiterer Punkt anzurechnen. Das
höchstmögliche Ergebnis an einer Bahn ist 7. Ebenso ist das Ergebnis 7, wenn ein Spieler das Spiel an einer Bahn beendet, bevor er eingelocht hat.
(2) Sieger ist der Spieler mit dem niedrigsten Gesamtergebnis, sofern das Turnier im Schlagzahl-Modus gespielt wird. Sieger im Lochspiel-Modus ist der Spieler mit den meisten gewonnenen Bahnen (in diesem Fall gilt eine einzelne Bahn als
gewonnen, wenn innerhalb einer Spielergruppe das niedrigste Ergebnis an dieser Bahn erzielt wurde).
(3) Im Falle einer Punktgleichheit auf den ersten 3 Plätzen ist ein Stechen zwischen den punktgleichen Spielern oder
Mannschaften durchzuführen. Es beginnt an Bahn 1 und wird ggf. an den nachfolgenden Bahnen fortgesetzt, bis eine
Punktedifferenz vorliegt. Der Startspieler wechselt im Stechen nach jeder Bahn. Bei besonderen Turnierformen besteht
die Möglichkeit, das Stechen an anderen Bahnen als Bahn 1 zu beginnen. Bei Turnieren, die auf mehreren Anlagen
durchgeführt werden, ist Bahn 1 der zuletzt bespielten Anlage die erste Bahn im Stechen. Im Falle einer Einteilung in
Turniergruppen oder von besonderen Turnierformen (z.B. Lochspiel), müssen ggf. abweichende Bestimmungen in der
Ausschreibung festgelegt werden. Nichtantritt zum Stechen führt zur schlechteren Platzierung. Treten mehrere Punktgleiche nicht zum Stechen an, gelten für sie die Bestimmungen für Platz 4 und folgende. Nach Ausscheiden im Stechen
ist zunächst das Ergebnis des Stechens vorrangig für die Platzierung. Bei Gleichheit finden die Bestimmungen für Platz
4 und folgende Anwendung.
(4) Liegt kein Ergebnis nach Stechen vor, oder besteht Punktgleichheit für Platz 4 und folgende, gelten folgende Kriterien
für die Ermittlung der Platzierung: die kleinste Differenz zwischen der besten und der schlechtesten Runde, dann die
zwischen der zweitbesten und der zweitschlechtesten Runde usw.. Besteht dann weiterhin Gleichstand, werden die
Spieler auf den gleichen Rang gesetzt. Für diese Ränge vorgesehene Preise sind unter den Gleichplatzierten auszulosen. Wird ein Turnier auf mehreren Anlagen durchgeführt, ist das Entscheidungskriterium die Summe der Differenzen
auf allen Anlagen (Differenz zwischen der besten und der schlechtesten Runde auf Anlage 1 plus Differenz zwischen
der besten und der schlechtesten Runde auf Anlage 2).
(5) Die erzielten Ergebnisse der Mannschaftsspieler gelten sowohl für die Einzelals auch für die Mannschaftswertung,
soweit nichts anderes bestimmt ist.
(6) Wird ein Ersatzspieler während des Turniers eingewechselt, so werden die Ergebnisse des ausgewechselten Spielers
bis zu seiner Auswechslung für die Mannschaft berücksichtigt. Nach erfolgter Auswechslung werden die vom Ersatzspieler erzielten Ergebnisse für das Mannschaftsergebnis herangezogen. Wird die Auswechslung vorgenommen, bevor
die Bahn beendet wurde, sind für die Mannschaft höchstens 7 Punkte für diese Bahn zu berechnen.
(7) Einem Spieler, der bei seinem Spielaufruf ohne ordnungsgemäße Abmeldung fehlt, werden für jede Bahn, die er aufgrund seiner Abwesenheit nicht gespielt hat, 7 Punkte angerechnet.
10. Spielprotokollführung
(1) Jeder Spieler hat wasserfestes Schreibgerät (z.B. Kugelschreiber, wasserfeste Filzstifte; keine Bleistifte) mitzuführen.
(2) Als Spielprotokolle sind Vordrucke zu verwenden. Spielprotokolle müssen enthalten:
den Namen des Spielers und seine Zugehörigkeit zu einem Minigolfverein, einer Organisation oder einem Verband,
die Kategorie des Spielers,
die nationale oder internationale Lizenzoder Passnummer des Spielers,
Titel, Datum und Austragungsort des Turniers,
Felder für das Bahnergebnis,
Felder für das Rundenergebnis und das Turnier-Gesamtergebnis,
Felder für Strafpunkte,
Felder zur Abzeichnung des Rundenergebnisses durch den Spieler und den Protokollführer,
Felder für die abschließende Unterschrift aller Spieler einer Spielergruppe,
Felder für Schiedsrichter-Eintragungen.
(3) Kein Spieler darf sein eigenes Protokoll führen. Das Protokoll eines Spielers wird durch seinen Partner in der Spielergruppe, den Bahnenrichter, oder einen vom Oberschiedsrichter oder der Turnierleitung bestimmten Protokollführer geführt. Bei Spielergruppen mit mehr als 2 Spielern führt der letzte Spieler das Protokoll für den ersten, der erste für den
zweiten usw..
(4) Der Protokollführer ist verpflichtet, den Spieler während dessen Spiels sehr sorgfältig zu beobachten. Bevor das Ergebnis in das Protokoll eingetragen wird, ist es anzusagen.
(5) Grundsätzlich ist jeder Spieler für die richtige Führung seines Spielprotokolls selbst verantwortlich. Jeder Spieler hat
sich bei Übergabe des Protokolls davon zu überzeugen, dass die Eintragung in sein Protokoll richtig erfolgt ist, auch bei
Protokollführung durch einen gesonderten Protokollführer.
(6) Falsche Eintragungen im Spielprotokoll sind unverzüglich zu korrigieren, und zwar grundsätzlich bevor ein weiteres
Ergebnis für den betreffenden Spieler eingetragen wurde. Falsche Eintragungen sind so durchzustreichen, dass sie lesbar bleiben, und das richtige Ergebnis ist daneben zu schreiben und abzuzeichnen. Bei 2er-Spielergruppen sind Korrekturen von einem Schiedsrichter vorzunehmen und abzuzeichnen. Bei größeren Gruppen ist dies nur dann erforderlich,
wenn keine Einstimmigkeit innerhalb der Spielergruppe besteht. Bei Einstimmigkeit erfolgt die Korrektur durch den Protokollführer und ist von allen Mitgliedern der Spielergruppe abzuzeichnen. Bei Änderungen durch einen Schiedsrichter
ist die gesamte Spielergruppen und ggf. der Protokollführer zu befragen, ob die Änderung gerechtfertigt ist.
(7) Korrekturen im Spielprotokoll können nur vorgenommen werden, bis das Rundenergebnis durch den Spieler und den
Protokollführer abgezeichnet wurde.
(8) Nach Beendigung einer Runde ist jeder Spieler verpflichtet, sein eigenes Rundenergebnis und die seiner Spielpartner
zu überprüfen. Das Rundenergebnis ist vom Spieler und vom Protokollführer abzuzeichnen. Dazu ist die letzte Bahn zu
verlassen und für die nächste Spielergruppe freizumachen. Die Turnierleitung soll für diesen Zweck einen besonderen
Bereich („green house area“) bereithalten.
(9) Die Spielprotokolle sind immer komplett als Set von einem Spieler zum anderen weiterzugeben, und zwar so, dass für
den übernehmenden Spieler das für ihn eingetragene Ergebnis sichtbar ist.
(10) Nach jeder Runde sind die Spielprotokolle so schnell wie möglich bei der Turnierleitung abzugeben (beim “green house”, soweit vorhanden). Soweit nichts anderes bestimmt ist, haben die Spieler die Spielbahnen unverzüglich nach Beendigung ihrer Runde zu verlassen.
(11) Wird nach Abgabe der Spielprotokolle bei der Turnierleitung entdeckt, dass das Ergebnis für eine einzelne Bahn nicht
eingetragen wurde, erhält der betreffende Spieler 7 Punkte für die fehlende Bahn, die in das leere Feld im Spielprotokoll
einzutragen sind.
11. Spielreihenfolge und Bespielen einer Bahn
(1) Die Bahnen sind immer in der Reihenfolge von 1 bis 18 zu bespielen. Bei Massenstart starten nicht alle Spieler an Bahn
1, jedoch ist die Reihenfolge der Bahnen einzuhalten. Ein Spieler, der z.B. an Bahn 9 beginnt, spielt zunächst die Bahnen 9 bis 18 und anschließend die Bahnen 1 bis 8. Bei einem Massenstart auf zwei Anlagen bedeutet dies z.B.: Bahnen
9 bis 18 auf Anlage A, Bahnen 1 bis 18 auf Anlage B, Bahnen 1 bis 8 auf Anlage A.
(2) Eine Bahn darf erst bespielt werden, wenn der Vorspieler sein Spiel beendet und die Bahn verlassen hat. Bei Nichtbeachtung dieser Regel ist das Spiel nochmals zu beginnen, wenn die Bahn frei ist, wobei die zu früh ausgeführten Schläge zählen. Jeder Spieler muss sich für eine Bahn bereit machen, sobald der vom Vorspieler gespielte Ball die Grenzlinie
ordnungsgemäß überwunden hat.
(3) An jeder Bahn stehen dem ersten Spieler jeder Spielergruppe für den ersten Schlag 70 Sekunden zur Verfügung. Dieses Zeitlimit beginnt, sobald die Spielergruppe die Bahn besetzt hat. Jeder nachfolgende Schlag muss innerhalb von 60
Sekunden ausgeführt werden. Dieses Zeitlimit beginnt für den zweiten oder weiteren Schlag, wenn der Ball zur Ruhe
gekommen ist, für den ersten Schlag des nächsten Spielers, wenn der Vorspieler die Bahn verlassen hat. Bei 2er-Spielergruppen beginnt das Zeitlimit für den ersten Schlag, wenn der Protokollführer das Ergebnis eingetragen und die
Spielprotokolle übergeben hat.
(4) Eine neue Bahn darf erst bespielt werden, wenn der letzte Spieler der betreffenden Spielergruppe sein Spiel an der
vorhergehenden Bahn beendet hat. Bei Nichtbeachtung dieser Regel ist die Bahn nochmals zu spielen, wobei die zu
früh ausgeführten Schläge zählen.
(5) Eine Spielergruppe ist verpflichtet, so schnell wie möglich die nächste Bahn zu bespielen. Sie muss jedoch an der gerade bespielten Bahn warten, bis die nächste Bahn frei wird. An einer Bahn darf sich jeweils nur eine Spielergruppe aufhalten.
(6) Es ist dem Spieler grundsätzlich nicht erlaubt, sich von seiner Spielergruppe zu entfernen. Ist ein Entfernen von der
Spielergruppe aus besonderen Gründen erforderlich, ist dies nur mit Erlaubnis eines Schiedsrichters zulässig.
(7) In begründeten Ausnahmefällen steht einzelnen Spielergruppen eine kurze Spielunterbrechung zu. Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, nachfolgende Spielergruppen passieren zu lassen.
(8) Jede Bahn muss während einer Runde innerhalb der Spielergruppe stets in der gleichen Reihenfolge bespielt werden
(Ausnahme: Play-offs). Wird eine Bahn in der falschen Reihenfolge gespielt, ist die Bahn in der richtigen Reihenfolge
nochmals zu spielen, wobei die zu früh ausgeführten Schläge zählen. Die Reihenfolge der Spielergruppen und darüber
hinaus innerhalb einer Spielergruppe ist gemäß Einteilung oder Aufruf durch die Turnierleitung einzuhalten, sofern ein
Schiedsrichter nicht etwas anderes bestimmt hat (z.B. Bahn 7 System Beton). Nach jeder Runde ist die Reihenfolge innerhalb einer Spielergruppe zu ändern. Der erste Spieler spielt zuletzt, der zweite zuerst usw..
(9) Für Endrunden ergibt sich die Spielreihenfolge aus den bis dahin erreichten Ergebnissen der Spieler. Der Spieler mit
dem höchsten Gesamtergebnis startet zuerst. Bei besonderen Turnierformen müssen die entsprechenden Regeln in der
Ausschreibung festgelegt sein.
12. Turnierunterbrechung und -abbruch
(1) Eine allgemeine Unterbrechung des Turniers wird durch den Oberschiedsrichter angeordnet und ist zu befolgen. Das
Spiel ist erst nach Aufforderung durch den Oberschiedsrichter fortzusetzen.
(2) Bei Regen soll das Spiel so lange fortgesetzt werden, wie die Bahnen spielbar gehalten werden können. Wird ein Turnier auf mehreren Anlagen ausgetragen, ist auf allen Anlagen nach den gleichen Richtlinien zu verfahren.
(3) Bei nahen Gewittern ist das Turnier ohne Rücksicht auf evtl. Regen sofort zu unterbrechen.
(4) Jede Anordnung einer Unterbrechung bedeutet immer eine sofortige Unterbrechung. Erfolgt eine Unterbrechung, während sich ein Ball im Spiel befindet, ist dessen Position zu markieren und der Ball aufzunehmen. Das Ergebnis zum
Zeitpunkt der Unterbrechung ist auf dem Spielprotokoll gesondert festzuhalten.
(5) Die Spieler haben sich jederzeit zur Fortsetzung des Turniers bereit zu halten, sofern kein bestimmter Zeitpunkt für das
Weiterspielen festgesetzt wurde.
(6) Das Spiel wird wieder aufgenommen und das Turnier fortgesetzt, wenn der Oberschiedsrichter dies anordnet. Die Spieler haben sich dort einzufinden, wo sie das Turnier unterbrochen haben. Sie dürfen erst dann weiterspielen, wenn der
Oberschiedsrichter ein entsprechendes Zeichen gegeben hat. Das Spiel ist fortzusetzen, wo es unterbrochen wurde.
(7) Nach extrem langen Unterbrechungen kann der Oberschiedsrichter eine kurze Einspielzeit gewähren.
(8) Ein Turnier kann durch die Jury abgebrochen werden, wenn äußere Umstände dies erfordern. Ist keine Jury eingesetzt,
entscheidet dies das/die Schiedsgericht(e).
(9) Ein Turnier gilt immer als abgebrochen, wenn eine Unterbrechung länger dauert als die vorgesehenen Spieltage.
(10) Wird ein Turnier abgebrochen, werden nur die Runden gewertet, die auf den bespielten Anlagen von allen Spielern der
betreffenden Kategorie beendet wurden.
(11) Bei von der WMF oder den Kontinentalverbänden organisierten Turnieren entscheidet die Jury (oder das Schiedsgericht, sofern keine Jury eingesetzt ist) darüber, ob eine Wertung erfolgen soll. Bei allen anderen Turnieren erfolgt eine
Wertung nur dann, wenn alle Teilnehmer einer Kategorie mindestens 50% der angesetzten Runden beendet haben.
(12) Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung von Startgeldern.
13. Hilfsmittel
(1) Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z.B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen oder Funkausrüstungen) ist
für alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turniers verboten.
(2) Die Benutzung von Kühloder Wärmeausrüstung ist erlaubt.
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet werden.
(4) Windschutz ist nur durch Gegenstände, nicht jedoch durch Personen erlaubt. Anzahl und Standorte des Windschutzes
dürfen nur durch ein Mitglied des Schiedsgerichts festgelegt werden. Bei veränderten Bedingungen kann die festgelegte
Position des Windschutzes nur an der jeweils ausgewählten Bahn durch Spieler oder Betreuer verändert werden. Während eines Schlages muss die Position des Windschutzes unverändert bleiben.
14. Kategorien
(1) Einzelwettbewerbe können für folgende Kategorien ausgeschrieben werden:
Schüler weiblich (Schw) Schüler männlich (Schm)
Jugend weiblich (Jw) Jugend männlich (Jm)
Allgemeine Klasse Damen (D) Allgemeine Klasse Herren (H)
Senioren 1 weiblich (Sw1) Senioren 1 männlich (Sm1)
Senioren 2 weiblich (Sw2) Senioren 2 männlich (Sm2)
(2) Für die einzelnen Kategorien gelten folgende Altersgrenzen:
Schüler weiblich und männlich
In dieser Kategorie sind alle Schüler bis einschließlich zu dem Jahr, in dem sie ihr 15. Lebensjahr vollenden, zugelassen.
Jugend weiblich und männlich
In dieser Kategorie sind alle Jugendlichen, die in den Vorjahren ihr 15. Lebensjahr vollendet haben, bis einschließlich zu dem Jahr, in dem sie ihr 19. Lebensjahr vollenden, zugelassen.
Allgemeine Klasse Damen und Herren
In dieser Kategorie sind alle Spieler, die in den Vorjahren ihr 19. Lebensjahr vollendet haben, bis einschließlich zu
dem Jahr, in dem sie ihr 45. Lebensjahr vollenden, zugelassen.
Senioren 1 weiblich und männlich
In dieser Kategorie sind alle Spieler, die in den Vorjahren ihr 45. Lebensjahr vollendet haben, bis einschließlich zu
dem Jahr, in dem sie ihr 58. Lebensjahr vollenden, zugelassen.
Senioren 2 weiblich und männlich
In dieser Kategorie sind alle Spieler zugelassen, die in den Vorjahren ihr 58. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Alle Spieler wechseln die Kategorie automatisch am Ende des Jahres, in dem sie die jeweilige Altersgrenze (gemäß
vorstehender Aufstellung) erreicht haben. Vom 1.1. des folgenden Jahres an sind die Spieler in der neuen Kategorie
spielberechtigt.
(4) Spieler aller Kategorien sind außerdem in der allgemeinen Klasse (Damen oder Herren) zugelassen. Spieler der Kategorie Schüler sind außerdem in der Kategorie Jugend, Spieler der Kategorie Senioren 2 außerdem in der Kategorie Senioren 1 zugelassen. Innerhalb eines Turniers darf ein Spieler jeweils nur in einer Einzelkategorie starten.
(5) Die WMF-Aktivmitglieder müssen in ihrem Bereich nicht alle Kategorien führen.
(6) Im Falle einer weniger differenzierten Einteilung sind folgende Zuordnungen wirksam:
Schw > Jw > D <Sw1 <Sw2
Schm > Jm > H <Sm1 <Sm2
(7) Mannschaftswettbewerbe können für folgende Kategorien ausgeschrieben werden
Schüler-Mannschaften
Jugend-Mannschaften
Damen-Mannschaften
Herren-Mannschaften
Senioren-Mannschaften
Vereins-Mannschaften
Weitere Mannschaftskategorien und alle Mannschaftszusammensetzungen müssen in den internationalen oder nationalen Ordnungen festgelegt und in den Ausschreibungen veröffentlicht sein.
(8) Innerhalb eines Turniers kann ein Spieler nur in einer Mannschaft spielen und ein Ersatzspieler nur für eine Mannschaft
nominiert werden.
(9) Bei internationalen Turnieren für Vereins-Mannschaften dürfen sich die Mannschaften nur aus Spielern desselben Vereins zusammensetzen.
15. Ersatzspieler
(1) Pro Mannschaft ist ein Ersatzspieler zugelassen, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes
bestimmt ist. Dieser muss vor Beginn des Turniers bis zum in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Ist kein besonderer Zeitpunkt in der Ausschreibung festgelegt, muss die Bekanntgabe spätestens 30 Minuten vor dem im Zeitplan vorgesehenen Turnierbeginn erfolgen. Alle Änderungen der Mannschaftsaufstellung nach diesem Zeitpunkt gelten als Auswechslung. Vereine oder Verbände, die einen Ersatzspieler benennen, müssen gleichzeitig
eine Person benennen, die zur Vornahme der Auswechslung berechtigt ist.
(2) Die letzte Entscheidung über eine Auswechslung kann nur durch den Auswechselberechtigten getroffen werden. Wird
die Auswechslung von einem Mannschaftsspieler selbst gewünscht, hat der Spieler dies einem Mitglied des Schiedsgerichts anzuzeigen. In diesem Fall hat das Mitglied des Schiedsgerichts die Auswechslung mit dem Auswechselberechtigten abzustimmen.
(3) Der Ersatzspieler kann jederzeit eingewechselt werden, d.h. bis zum Ende des Turniers einschließlich eines evtl. Stechens. Grundsätzlich ist eine Auswechslung nur einmal innerhalb eines Turniers möglich (Ausnahmen siehe Ziffern 15.4
und 15.5).
(4) Fällt ein Mannschaftsspieler aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Krankheit, Verletzung usw.) aus und wird für ihn ein
bereits ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt, erhält die Mannschaft von der Runde an, in der die Wiedereinwechslung erfolgt ist, einen Strafpunkt pro Mannschaftsspieler und Runde. Spielt der wiedereingewechselte Spieler vor
dem ausgewechselten Spieler und hat er daher bereits Bahnen gespielt, die der ausgewechselte Spieler nicht mehr
spielen konnte, wird dem Mannschaftsergebnis für jede Bahn ab der ersten vom ausgewechselten Spieler nicht mehr
beendeten Bahn bis zur letzten Bahn, die vom wiedereingewechselten Spieler bereits beendet wurde, ein Strafpunkt
hinzugerechnet.
(5) Wird ein Mannschaftsspieler disqualifiziert, kann der Ersatzspieler für den disqualifizierten Spieler eingewechselt werden. Die Mannschaft erhält für jede Runde des Turniers Strafpunkte in Höhe ihrer zahlenmäßigen Zusammensetzung,
unabhängig davon, in welcher Runde der Mannschaftsspieler disqualifiziert wurde. Dies bedeutet eine Verschlechterung
des Mannschaftsschnitts von 1,0 Schlägen je Runde. War zum Zeitpunkt der Disqualifikation der Ersatzspieler bereits
eingewechselt, kann der zuvor ausgewechselte Spieler wiedereingewechselt werden. In diesem Fall gelten die Bestimmungen in Ziffer 15 (4) nicht. Ist kein Ersatzspieler nominiert oder kann der ursprüngliche Mannschaftsspieler nicht wiedereingewechselt werden, sind für jede nicht gespielte einschl. jeder nicht zu Ende gespielten Bahn 7 Punkte anzurechnen. Die Strafpunktebestimmung wird hiervon nicht berührt.
(6) Ersatzspieler müssen nach den Mannschaftsspielern starten.
(7) Eine Auswechslung ist einem Mitglied des Schiedsgerichts und von diesem der Turnierleitung anzuzeigen. Die Turnierleitung muss die Auswechslung bekannt geben.
(8) Die Auswechslung ist zu vermerken
in den Turnierunterlagen,
auf dem Spielprotokoll des ausgewechselten Spielers,
auf dem Spielprotokoll des Ersatzspielers.
(9) Ein ausgewechselter Mannschaftsspieler kann das Turnier beenden oder das Spiel fortsetzen. Ein Ersatzspieler kann
am Turnier von dessen Beginn an teilnehmen oder das Spiel mit der Einwechslung beginnen, wobei dies der Turnierleitung spätestens 30 Minuten vor Turnierbeginn mitzuteilen ist. Diese Entscheidungen kann nur der Auswechselberechtigte treffen.
(10) Ersatzspieler sind über ihre Einwechslung zu informieren.
(11) Der Ersatzspieler hat das Spiel immer vom Abschlagfeld fortzusetzen, auch wenn er eingewechselt wurde, nachdem
der Ball bereits die Grenzlinie überwunden hat.
(12) Der Ersatzspieler kann einen Ball seiner Wahl verwenden, und zwar auch an einer Bahn, die der ausgewechselte Spieler noch nicht beendet hat.
(13) Nach einer Auswechslung sind folgende Fälle denkbar, die wie folgt praktisch abgewickelt werden:
Spielt der Mannschaftsspieler weiter und hat der Ersatzspieler zuvor nicht am Turnier teilgenommen, wird der Ersatzspieler der Spielergruppe des ausgewechselten Spielers zugeordnet, die gleichzeitig in zwei Spielergruppen
aufgeteilt wird.
Spielt der Mannschaftsspieler weiter und hat der Ersatzspieler zuvor bereits am Turnier teilgenommen, bleibt die
Zusammensetzung der Spielergruppen der beiden Spieler unverändert bis zum Abschluss des Turnierabschnittes,
nach dem gemäß Festlegung des Oberschiedsrichters eine Neuzuordnung der Spielergruppen durch die Turnierleitung technisch möglich ist.
Scheidet der Mannschaftsspieler nach seiner Auswechslung aus und hat der Ersatzspieler zuvor nicht am Turnier
teilgenommen, spielt der Ersatzspieler in der Spielergruppe des Mannschaftsspielers weiter.
Scheidet der Mannschaftsspieler nach seiner Auswechslung aus und hat der Ersatzspieler bereits am Turnier teilgenommen, spielt die Spielergruppe des ausgewechselten Spielers zunächst ohne ihn weiter und der Ersatzspieler
verbleibt in seiner Spielergruppe bis zum Ende des Turnierabschnitts, nach dem gemäß Festlegung des Oberschiedsrichters eine Neuzuordnung der Spielergruppen durch die Turnierleitung technisch möglich ist.
16. Schiedsgericht
(1) Das Schiedsgericht besteht mindestens aus einem Oberschiedsrichter und zwei Schiedsrichtern, möglichst aus drei
verschiedenen Nationen bei internationalen Turnieren oder drei verschiedenen Minigolfvereinen bei nationalen Turnieren. Bei mehreren Turniergruppen sind weitere Schiedsgerichte zu bilden.
(2) Mitglieder des Schiedsgerichts müssen sich bei der Ausübung ihrer Funktion auf der Wettkampfanlage absolut neutral
verhalten.
(3) Soweit möglich, sollen Mitglieder des Schiedsgerichts nicht aktiv als Spieler oder Betreuer am Wettkampf teilnehmen.
Bei Weltund Kontinentalmeisterschaften, Nationen Cups oder dem Europa Cup dürfen Oberschiedsrichter und
Schiedsrichter nicht aktiv als Spieler oder Betreuer am Turnier teilnehmen.
(4) Das Schiedsgericht muss deutlich erkennbar sein. Außerdem muss eine Schiedsrichterliste an der offiziellen Anzeigentafel veröffentlicht werden.
(5) Mitglieder des Schiedsgerichts können alle Entscheidungen in Regelund Ordnungsfragen treffen, soweit diese nicht
anderen Gremien vorbehalten sind. Sie sind berechtigt, Strafen wie in diesen Regeln festgelegt zu verhängen. Sie haben ihre Entscheidungen schnell und bestimmt zu treffen. In Zweifelsfällen oder bei Befangenheit ist der Oberschiedsrichter hinzuzuziehen.
(6) Im Falle einer Unstimmigkeit über einen Vorfall sind vor einer Entscheidung alle Spieler der betreffenden Spielergruppe
zu befragen. Weitere Zeugen können ebenfalls befragt werden, die Entscheidung ist jedoch allein durch die Schiedsrichter zu treffen.
(7) Während des Turniers sollen sich jederzeit mindestens zwei Mitglieder des Schiedsgerichts auf der Anlage aufhalten
und das Turnier überwachen (während Weltund Kontinentalmeisterschaften, Nationen Cups und dem Europa Cup
müssen sich zwei Mitglieder auf der Anlage aufhalten). Bemerkt ein Mitglied des Schiedsgerichts einen Verstoß, hat es
unverzüglich einzugreifen.
(8) Der Oberschiedsrichter muss spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn anwesend sein. Die übrigen Schiedsrichter haben
den Anweisungen des Oberschiedsrichters zu folgen. Das Schiedsgericht hat seine Aufgaben 30 Minuten nach Spielende oder nach abschließender Entscheidung über Proteste beendet.
(9) Der Oberschiedsrichter überwacht den gesamten Wettbewerb. Er kann eingreifen, wenn er es für erforderlich hält. Er
führt den Vorsitz bei allen Beratungen des Schiedsgerichts. Er ist allein zuständig für folgende Aufgaben und Entscheidungen:
Vor Spielbeginn sind verschmutzte Bahnen säubern zu lassen. Es sind sehr strenge Maßstäbe anzulegen. Bahnen
und Hindernisse sollen soweit wie möglich trocken sein. In den Ziellöchern stehendes Wasser muss entfernt werden.
Bewegliche Hindernisse müssen sich an ihrem richtigen Platz innerhalb der Markierungen befinden. Beinhaltet eine
Bahn ein Netz, muss überprüft werden, ob es ordnungsgemäß angebracht ist und ob es keine unsachgemäßen Löcher aufweist.
Abschlagfelder, Ablegeund Grenzlinien müssen vollständig und klar erkennbar sein.
Mängel müssen sofort beseitigt werden, wobei die Turnierleitung bei Bedarf zur Unterstützung heranzuziehen ist.
Unzulässige Markierungen auf oder unmittelbar neben den Bahnen sind zu entfernen oder unkenntlich zu machen.
Es ist zu überprüfen, ob alle notwendigen und vorgeschriebenen Aushänge vorhanden sind.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen ist zu entscheiden, ob und wann das Turnier beginnen soll.
Entscheidungen über allgemeine Turnierunterbrechungen und Veränderungen im Zeitplan.
Er kann verfügen, dass Bahnenrichter eingesetzt werden, denen er ihre Aufgaben zuweist, die jedoch nicht das
Amt eines Schiedsrichters einnehmen.
Der Oberschiedsrichter kann Aufgaben an andere Mitglieder des Schiedsgerichts delegieren. Bei vorübergehender Abwesenheit muss er einen Vertreter benennen. Dies entbindet ihn nicht von seiner Verantwortung
(10) Festgestellte Mängel sind dem Oberschiedsrichter unverzüglich mitzuteilen. Werden sie nicht beseitigt, kann ein Spieler
vor Turnierbeginn beim Oberschiedsrichter Protest einlegen. Geschieht dies nicht, gilt die Anlage als turniergerecht anerkannt.
(11) Es ist besonders darauf zu achten, dass auch die letzten Spieler einer Turniergruppe das Turnier ungestört beenden
können.
(12) Die Mitglieder des Schiedsgerichts müssen Sportkleidung tragen.
17. Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.
(2) Weitere Einzelheiten sind in der WMF-Anti-Doping-Ordnung und den Vorschriften der “World Anti Doping Agency”
(WADA-Code) festgelegt, die für alle nationalen und internationalen Turniere Gültigkeit haben.
18. Strafen
(1) Verstöße gegen die Spielregeln oder die allgemeinen sportlichen Gesetze sowie unsportliches Verhalten werden durch
Ermahnungen, Verwarnungen und Disqualifikationen geahndet. Die folgenden Abschnitte gelten ebenso für Betreuer,
auch wenn nur Spieler genannt sind.
(2) Die Mitglieder des Schiedsgerichts können wie folgt Strafen gegen Spieler und Betreuer verhängen:
a) Ermahnung (E)
b) Ermahnung und 1 Strafpunkt (E+1)
c) Verwarnung und 2 Strafpunkte (V+2)
d) Disqualifikation und 5 Strafpunkte (D+5)
Jede dieser Strafen kann jedem Spieler und Betreuer nur einmal innerhalb eines Turniers verhängt werden.
Die Strafe ist auf der Vorderseite des Spielprotokolls mit den Angaben “E”, “E+1”, “V+2” oder “D+5” deutlich zu vermerken. Die Gründe sind auf der Vorderoder Rückseite des Spielprotokolls anzugeben. Alle Strafen müssen unverzüglich
durch Aushang an der offiziellen Anzeigetafel bekannt gegeben werden.
Die Schiedsgerichte können festlegen, zusätzlich zu diesen 4 Strafen vor Anwendung der Strafe a) eine bestimmte
Anzahl mündlicher Ermahnungen (abhängig von der Dauer des Turniers) zuzulassen.
Bei internationalen Meisterschaften ohne eine gleichzeitige Einzelwertung können Teamstrafen verhängt werden. Bei
internationalen Meisterschaften im Lochspiel-Modus können besondere Strafregeln festgelegt werden. In beiden Fällen
muss das Strafensystem genau beschrieben sein und mit der offiziellen Ausschreibung für die Meisterschaft veröffentlicht werden.
(3) Für Betreuer sind die gleichen Strafbestimmungen wie für Spieler anzuwenden, Strafpunkte werden dem Mannschaftsergebnis hinzugerechnet. Die Strafen sind dem Betreuer direkt mitzuteilen.
(4) Eine Ermahnung (E) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in Ziffern 18 (5), 18 (6) oder 18
(7) aufgeführt ist. Grundsätzlich ist sie zu verhängen, wenn der Verstoß fahrlässig begangen wurde. Wurde gegen einen
Spieler bereits eine andere Strafe verhängt, erhält der Spieler für den nächsten Verstoß mindestens die nächste Stufe
des Strafenkatalogs.
(5) Eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in Ziffern 18
(6) oder 18 (7) aufgeführt ist. Sie kann auch dann verhängt werden, sofern der Spieler zuvor noch keine Ermahnung (E)
erhalten hat.
Sie ist zu verhängen, sofern
a) der Spieler bereits eine Ermahnung (E) erhalten hat,
b) der Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde, auch wenn dem Spieler hieraus kein Vorteil oder einem anderen Turnierteilnehmer kein Nachteil entstanden ist,
c) ein Fehler in der Protokollführung nach Abzeichnung des Rundenergebnisses entdeckt wurde. Die Strafe ist sowohl
gegen den Spieler als auch den Protokollführer zu verhängen.
(6) Eine Verwarnung mit zwei Strafpunkten (V+2) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in
Ziffer 18 (7) aufgeführt ist. Sie kann auch dann verhängt werden, sofern der Spieler zuvor noch keine Ermahnung (E)
oder Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) erhalten hat.
Sie ist zu verhängen, sofern
a) der Spieler bereits eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) erhalten hat,
b) der Verstoß vorsätzlich begangen wurde und dem Spieler hieraus ein Vorteil oder einem anderen Turnierteilnehmer
ein Nachteil entstanden ist,
c) der Spieler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen falschen Eintrag in sein Spielprotokoll zugelassen hat und dieser
Tatbestand zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
d) der Ball beim Bespielen einer Bahn unerlaubt gewechselt wurde, oder ein Ball gespielt wurde, der nicht entsprechend den Lizenzierungsbestimmungen für Bälle zugelassen wurde,
e) der Spieler das Spiel beendet, bevor das Ziel erreicht wurde (Ausnahme: sofern bereits 6 Schläge ausgeführt wurden),
f) der Lauf des eigenen Balls oder des Balls eines anderen Spielers vorsätzlich verändert wurde,
g) der Spieler Veränderungen oder unveränderliche Markierungen an einer Bahn oder unmittelbar neben einer Bahn
vorgenommen hat.
(7) Eine Disqualifikation mit 5 Strafpunkten (D+5) kann für jede Art eines schweren Verstoßes verhängt werden, auch wenn
der Spieler zuvor keine andere Strafe erhalten hat.
Sie ist zu verhängen, sofern
a) der Spieler während des Turniers bereits eine Verwarnung mit zwei Strafpunkten (V+2) erhalten hat,
b) der Spieler trotz bestehender Sperre am Turnier teilgenommen hat,
c) der Spieler als Protokollführer vorsätzlich falsche Eintragungen im Spielprotokoll vorgenommen kann und dieser
Tatbestand zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
d) der Spieler Änderungen in seinem Spielprotokoll ohne erforderliche Abzeichnung vorgenommen hat und dieser
Tatbestand zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
e) der Spieler Mitglieder des Schiedsgerichts, der Jury oder der Turnierleitung, oder Verbandsfunktionäre beleidigt
hat,
f) der Spieler Tätlichkeiten jeder Art begeht,
g) der Spieler ein Turnier ohne Begründung und/oder ohne Genehmigung des Oberschiedsrichters abbricht,
h) der Spieler während des Turniers auf der Anlage raucht, oder alkoholische Getränke/Speisen oder Drogen konsumiert, mitführt oder unter deren Einfluss spielt.
(8) Ein disqualifizierter Spieler muss die Turnieranlage unverzüglich verlassen.
(9) Jede Disqualifikation zieht in jedem Fall eine Sperre für den betreffenden Spieler nach sich. Die Sperre beträgt in der
Regel vier Wochen. Die Sperre beginnt einen Tag nach dem letzten Turniertag. Für bestimmte Fälle sind längere Sperren vorgesehen:
a) 8 Wochen für Spielen trotz bestehender Sperre
b) 8 Wochen für beleidigende Äußerungen gegenüber Schiedsrichtern, Mitgliedern der Jury, Turnieroder Verbandsfunktionäre
c) 3 Monate für vorsätzlich falsche Eintragungen als Protokollführer (zweifelsfrei nachgewiesen)
d) 6 Monate für den Konsum oder das Spielen unter dem Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen
oder für Rauchen während des Turniers
e) 1 Jahr für Tätlichkeiten aller Art
f) Sperren für jede Art von Doping sind in Übereinstimmung mit dem geltenden WADA-Code und der WMF-AntiDoping-Ordnung festzulegen.
(10) Eine Strafe, die mit einer Sperre verbunden ist, ist dem zuständigen WMF-Aktivmitglied und dem Verein des Spielers
mitzuteilen und zu veröffentlichen. Die Turnierleitung einer internationalen Meisterschaft und das für den Turnierort zuständige WMF-Aktivmitglied haben den WMF-Sportdirektor zu informieren. Jede Sperre für einen Spieler oder Offiziellen, die von einem WMF-Aktivmitglied oder einem internationalen Verband verhängt wurde, gilt während ihrer gesamten
Dauer weltweit.
19. Proteste und Entscheidungen über Proteste
(1) Proteste gegen Schiedsrichterentscheidungen müssen von einem Vertreter des WMF-Aktivmitglieds in schriftlicher
Form innerhalb von 15 Minuten beim Vorsitzenden der Jury eingelegt werden. Diese Frist kann von Veranstaltern durch
klare Regelungen in den betreffenden Ausschreibungen verlängert werden. Die Jury entscheidet über diesen Protest so
schnell wie möglich. Ist keine Jury eingesetzt, erfolgt die Entscheidung durch das Schiedsgericht.
(2) Proteste im Rahmen eines Spiels im Lochspiel-Modus oder anderer Arten von K.O.-Spielen müssen an der jeweiligen
Bahn eingelegt und durch die Schiedsrichter/die Jury entschieden werden, soweit erforderlich ist das Spiel bis zur Entscheidung durch die Schiedsrichter/die Jury zu unterbrechen.
(3) Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
Anhänge:
Normungsbestimmungen für das System Beton
Normungsbestimmungen für das System Miniaturgolf
Normungsbestimmungen für das System Filzgolf
Normungsbestimmungen für das System Minigolf Open Standard (MOS)
Homologierungsbestimmungen für Minigolfanlagen
Abnahmebestimmungen für Minigolf-Turnieranlagen
Anti-Doping Bestimmungen
Homologierungsbestimmungen für Bälle